An Ostern fallen der Karfreitag, der Karsamstag und der Ostersonntag unter die stillen Tage. Dabei wird von den Bundesländern individuell geregelt, inwiefern das Tanzverbot ausgedehnt wird. Unter das Tanzverbot fallen in der Regel nicht nur reine Tanzveranstaltungen. Auch sonstige öffentliche Veranstaltungen, wie zum Beispiel Sportveranstaltungen, dürfen nicht in großem Maß gefeiert werden. Denn häufig gehen diese über den normalen Schank- und Speisebetrieb hinaus.
In fast allen Bundesländern ist am Karfreitag das Tanzen verboten. Eine Ausnahme bilden lediglich Hamburg, Berlin und Bremen, in denen das Tanzen für wenige Stunden in der Nacht erlaubt ist.
Am Karsamstag ist das Tanzen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ganztägig verboten. In Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen gibt es zeitliche Beschränkungen. In den übrigen Bundesländern darf getanzt werden.
Mit Ausnahme von drei Einschränkungen in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz darf am Ostersonntag wieder überall getanzt werden. Ostermontag sind nur noch Baden-Württemberg und Hessen mit einigen Stunden Tanzverbot belegt.
Das Tanzverbot steht in einigen Teilen Deutschlands jedes Jahr aufs Neue in der Kritik. In Bayern wurde letztes Jahr das Gesetz zum Schutz der Feiertage ein wenig gelockert: Das Tanzverbot beginnt an den stillen Tagen jetzt erst ab 2 Uhr. Weitere Lockerungen des Gesetzes sind trotz vieler Diskussionen vorerst aber nicht in Sicht.