Eine Wallbox zur privaten Nutzung kann dabei helfen, die Defizite im Ladebereich flächendeckend zu begrenzen. Dafür werden von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) verschiedene Fördermittel zur Verfügung gestellt.
Was ist eine Wallbox?
Eine Wallbox ist eine Ladestation, die an der Hauswand angebracht wird. Sie ist das Verbindungsstück, welches das Laden von E-Autos störungsfrei ermöglicht.
Deshalb wird eine Wallbox notwendig?
Für das regelmäßige Aufladen von Elektroautos ist die normale Haushaltssteckdose nicht geeignet. Zu lange würde sie für einen Ladevorgang benötigen. Außerdem ist sie nicht für solch große Leistungen ausgelegt.
Durch den Einsatz einer Wallbox wird verhindert, dass die Stecker, die Stromkabel und die Steckdosen überhitzen. Es wird ausgeschlossen, dass es zu einem Kabelbrand kommt. Eine Wallbox sollte immer von einem Fachbetrieb installiert werden.
Welche KfW-Zuschüsse gibt es?
Damit die Verringerung des Ausstoßes von CO2 vorangetrieben wird, wurden von der KfW verschiedene Förderprogramme aufgelegt. Dabei handelt es sich um KfW 440 für Wohnimmobilien, KfW 441 für Unternehmen und KfW 439 für Kommunen und Landkreise.
Die Zuschüsse werden grundsätzlich nur genehmigt, wenn der Antragsteller grüne Energie bezieht und die Wallbox nicht zu gewerblichen Zwecken nutzt.
Förderungen für Wohnimmobilien
Dieses Förderprogramm richtet sich an private Haushalte, Vermieter und Wohnungseigentümer. Derzeit ist der Fördertopf allerdings ausgeschöpft. Es ist fraglich, ob die Bundesregierung diese Zuschüsse erneuert. Wer seinen Antrag schon abgegeben hat, kann allerdings weiter mit einer Förderung rechnen.
Wer trotzdem in den Genuss einer Förderung kommen möchte, hat drei weitere Möglichkeiten:
ENTEGA-Förderung nutzen
Der Energieversorger ENTEGA mit Sitz in Darmstadt bietet die Installation einer Wallbox aus dem eigenen Hause an, die mit fast jedem Haushalt kompatibel ist. Dafür zahlt das Unternehmen jedem Käufer eine Förderprämie von 100 Euro. Wer an diesem Angebot interessiert ist, kann bei ENTEGA mehr zu Unterstützungen beim Kauf einer Wallbox erfahren.
Förderungen über die THG-Quote
Ein weiteres Instrument, um die Treibhausgase im Verkehrssektor zu reduzieren, ist die THG-Quote. Das Kürzel steht dabei für Treibhausgase. Die THG-Quote ist Bestandteil des sogenannten Emissionshandels. Große Verschmutzer wie Mineralölfirmen können Strafzahlungen umgehen, wenn sie THG-Rechte aufkaufen, die von Dritten eingespart werden. Seit einiger Zeit ist es privaten Haltern von Elektroautos möglich, an diesem Geschäft zu partizipieren. Diese Verkäufe von Verschmutzungsrechten wirken sich wie eine indirekte Förderung aus.
Regionale Förderungen beantragen
Auch einige Bundesländer und Großstädte der Republik fördern privat installierte Wallboxen. Es lohnt sich, diese für die eigene Region zu recherchieren.
Förderung für privat genutzte Wallbox im Unternehmen
Der KfW-Fördertopf ist noch nicht ausgeschöpft. Er hält Zuschüsse für private und kommunale Unternehmen bereit sowie für Freiberufler, Verbände und gemeinnützige Organisationen. Voraussetzung ist, dass die Wallbox nicht für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird und keine gewerbliche Nutzung stattfindet. Die Installationen sollen eher Lademöglichkeiten für Mitarbeiter und Gäste darstellen.
Zuschüsse für Kommunen und Landkreise
Diese Beschränkungen gelten auch für das KfW-Förderprogramm für Kommunen, das auch noch abgerufen werden kann. Hier wird der Einsatz der Ladestationen auf Stellplätze im jeweiligen kommunalen Fuhrpark eingeschränkt.
Voraussetzung für eine KfW-Förderung
Die Förderungen sind an gewisse Bedingungen gebunden. Dabei können die Rechnungen sowohl für den Kauf als auch für die fachmännische Installation eingereicht werden. Bei Privatleuten müssen die Kosten mindestens 900 Euro pro Ladepunkt betragen und bei Unternehmen mindestens 1.285,71 Euro. Kommunen sollten mindestens 12.857,14 Euro beantragen. Es lohnt sich daher, mehrere Ladepunkte zu bündeln.
Folgende weitere Voraussetzungen sind zu erfüllen:
● Der Antrag auf Förderung muss vor dem Kauf der Wallbox gestellt werden.
● Bei Wohngebäuden beträgt die maximale Ladeleistung 11 kW. Bei Kommunen und Unternehmen verdoppelt sich dieser Wert.
● Der Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen