SEPA – Einführung eines europaweiten Zahlungssystems thinkstock.de

SEPA – Einführung eines europaweiten Zahlungssystems

Europa wächst immer mehr zusammen. Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren des europäischen Binnenmarktes ist ein einheitliches Zahlungssystem. Bislang hatte jedes Land ein eigenes Zahlungssystem. Das wird sich ab dem 1. Februar 2014 ändern, SEPA tritt in Kraft. Wir geben Euch einen Überblick über die wichtigsten Veränderungen und Vorteile, die das neue System mit sich bringt.

Was bedeutet SEPA?

Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Mit dem neuen Verfahren soll der Zahlungsverkehr im europäischen Raum vereinfacht werden, da Überweisungen und Lastschriften europaweit vereinheitlicht werden. Das bedeutet: Innerhalb der Europäischen Union, werden Zahlungsaufträge künftig mit dem gleichen System durchgeführt. Auch Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz nehmen an der Umstellung teil.
In Zeiten, in denen der bargeldlose Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet stetig zunimmt, ist dieser Schritt längst überfällig.

Welche Vorteile bietet SEPA?

Der europäische Markt wächst immer mehr zusammen. Mit dem Euro gibt es bereits seit über zehn Jahren eine gemeinsame Währung und damit ein einheitliches Zahlungsmittel. Allerdings hatte jedes der 28 EU-Länder bislang ein eigenes Zahlungssystem. Aus wirtschaftlicher Sicht ist diese Individualität umständlich und ineffizient. Mit der europäischen SEPA-Verordnung, die am 1. Februar 2014 in Kraft tritt, kann der bargeldlose Euro-Zahlungsverkehr nun einfacher, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden.
Nicht nur der europäische Markt, sondern auch die privaten Verbraucher profitieren von der SEPA-Einführung. Sie können ihren gesamten Zahlungsverkehr bei jeder beliebigen Bank in ganz Europa abwickeln. Durch die SEPA-Lastschrift erhält der Verbraucher neue Rechte: So kann er zum Beispiel gegenüber seiner Bank den Lastschrifteinzug auf einen bestimmten Betrag begrenzen. Auch kann er sämtliche von einem bestimmten Zahlungsempfänger gezogene Lastschriften blockieren. Das bedingungslose achtwöchige Erstattungsrecht bei autorisierten Zahlungen bleibt weiterhin erhalten.

Was ändert sich?

Für die Verbraucher ändert sich nicht viel. Ihre Bankleitzahl und Kontonummer wird durch die internationale Kontonummer, kurz IBAN, ersetzt. Die 22-stellige IBAN setzt sich zusammen aus dem Länderkennzeichen DE für Deutschland, einer zweistelligen Prüfziffer und der schon bekannten Bankleitzahl sowie Kontonummer. Mit der Prüfziffer wird verhindert, dass Überweisungen mit einem Zahlendreher, nicht auf einem anderen Konto eingehen.
Ein großer Aufwand ist die Umstellung für die Verbraucher nicht. Im Gegenteil: Daueraufträge (Miete, etc.) werden von der Bank  automatisch umgestellt. Gleiches gilt für diejenigen, die eine Lastschrift erteilt haben, zum Beispiel für eine Telefon- oder Stromrechnung. In der Regel erhält der Zahlende auch eine schriftliche Mitteilung, die die Umwandlung bestätigt.
Das neue Zahlungssystem hat zudem eine „Eingewöhnungszeit“ von genau zwei Jahren. Das bedeutet: Bis zum 1. Februar 2016 können Zahlungsaufträge noch mit dem alten Verfahren durchgeführt werden. Dies gilt allerdings nur für Privatpersonen - Unternehmen und Vereine müssen bereits jetzt auf SEPA umstellen.

Vorsicht vor Betrügern

Durch die anstehende Umstellung versuchen Betrüger an die Daten von Verbrauchern zu kommen. Mit gefälschten E-Mails, Briefen oder anderen Formularen bitten sie um private Informationen. Typisch bei dieser Betrugsmasche: die Täter bauen Druck auf, damit das Opfer nicht lange nachdenkt, sondern schnell handelt. Sind die Daten erst einmal weitergegeben, fehlt bald Geld auf dem Konto.